(Berlin) – Noch diese Woche will die Koalitionsrunde aus CDU, CSU und SPD über Änderungen der Regelungen zum Mindestlohn entscheiden. Schon jetzt birgt das Gesetz nach Ansicht der Jungwinzer im Bund der Deutschen Landjugend (BDL) erhebliche Risiken und bürokratischen Mehraufwand.
Jungwinzer wollen Änderungen beim Mindestlohngesetz
Besonders betroffen ist der Bereich der Auftraggeberhaftung, denn bei der Vergabe von Arbeiten an Subunternehmer haftet der Winzer mit. Als Unternehmer tritt er quasi wie ein Bürge für die Einhaltung der Vorschriften auf und muss die Verantwortung dafür übernehmen, dass ein Sub- oder ein Nachunternehmer seinen Arbeitnehmern den Mindestlohn zahlt. Das kann gerade für Familienbetriebe sowie kleinere und mittlere Unternehmen schnell die Existenz gefährden, ist sich der BDL-Arbeitskreis “Deutsche JungwinzerInnen” einig.
“Starre Auflagen erschweren, und verkomplizieren die Arbeitsabläufe im Weinbau”